fällige Wassergebühren zum 01.05.2019


Diese Mitteilung gilt nur für Anschlussnehmer, von denen kein SEPA-Abbuchungsmandat für die Wassergebühren vorliegt.

Wir erinnern daran, dass am 01.05.2019 die zweite Wassergebührenabschlagsrate 2019 fällig ist und bitten die Anschlussnehmer, die diese Rate noch nicht überwiesen haben, um sofortige Zahlung. Bei rechtzeitiger Zahlung ersparen sich die Zahlungspflichtigen weitere Kosten.

Eingegangene SEPA-Abbuchungsmandate können nur bis zum 25.04.2019 berücksichtigt werden.

Ansprechpersonen unter https://www.offenbach-queich.de/wirtschaft/gruppenwasserwerke-bornheim/