Achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz - ab dem 27.Mai!


8. CoBeLVO - tritt am 27. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 09. Juni 2020 außer Kraft

Die Verordnung kann hier nachgelsenen werden.

Wie auch sonst gilt, dass es in den nächsten mehr Klarheit, Auslegungshilfen, etc. geben wird.


Hierbei bitte immer beachten:

die jeweilige Landesverodnung (also in unserem Fall die von Rheinland-Pfalz), etwaige Vorgaben des Landkreises oder Kommunen. Im Zweifelsfall fragen und gegebenenfalls abwarten - manche Sachverhalte müssen (auch von uns) erst geklärt werden.


Aufgrund häufiger Nachfragen hier auch nochmal die Auslegungshilfe des Landes zu Mund-Nasen-Bedeckungen.


Wegen Nachfragen zum Freibad beachten Sie bitte auch diese beiden Artikel:

Queichtalbad: Öffnung noch ungewiss

und

Öffnung des Queichtalbads noch ungewiss -Bürgermeister Wassyl sieht dringenden Klärungsbedarf im Hygieneplan des Landes


Weiterhin gilt, nicht leichtsinnig zu werden und so die ereichten (und zukünftigen) Lockerungen zunichte zu machen.

Haltet weiter Abstand und zusammen!