Sanierungsgebiet "Ortsmitte Ost"


Bekanntmachung der Berichtigung

der Bekanntmachung vom 22.04.2021 im Amtsblatt Nr. 16/2021 der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich der Satzung der Ortsgemeinde Offenbach an der Queich über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ost - Umgebung Östlich der Hauptstraße/Essinger Straße – Mozartstraße - Germersheimer Straße – Enggasse - Gaulgasse“ in der Ortsgemeinde Offenbach an der Queich, die der Ortsgemeinderat am 08.04.2021 beschlossen hat.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Offenbach an der Queich hatte in seiner Sitzung am 08.04.2021 die Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ost - Umgebung Östlich der Hauptstraße/Essinger Straße – Mozartstraße – Germersheimer Straße – Enggasse - Gaulgasse“, die gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) rückwirkend die Satzung vom 13. Februar 2017 über die Aufhebung der Satzung vom 10. Mai 1990 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ost“, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. März 2004, ändert und die gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend die Satzung vom 13. September 2018 über die Aufhebung der Satzung vom 10. Mai 1990 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ost“, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. März 2004, außer Kraft setzt, beschlossen.

Die Satzung wurde durch den Ortsbürgermeister am 19.04.2021 ausgefertigt (unterzeichnet).

In der Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Ost - Umgebung Östlich der Hauptstraße/Essinger Straße – Mozartstraße - Germersheimer Straße – Enggasse – Gaulgasse“ im Amtsblatt Nr. 16/2021 der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich am 22.04.2021 ist unter dem Regelungsinhalt der Satzung als Datum der Ausfertigung (Unterzeichnung durch den Ortsbürgermeister) der „19.02.2021“ aufgeführt.

Es handelt sich hierbei um einen offensichtlichen Schreib-/Druckfehler. Diese Berichtigung wird hiermit bekanntgemacht. Die Rechtsverbindlichkeit der Satzung vom 19.04.2021 mit ihrer Bekanntmachung am 22.04.2021 bleibt unberührt.

Offenbach an der Queich, den 26.04.2021

gez.

Axel Wassyl

Bürgermeister

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