Verfügung zu Sperrzeiten und Nachtruhe anlässlich der Essinger Kerwe 2023


Verfügung zu Sperrzeiten und Nachtruhe anlässlich Kerwe 2023

Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Essingen wird aus Anlass der o. g. Veranstaltung wie folgt festgesetzt:


- in der Nacht von Freitag, den 25.08.2023 auf Samstag, den 26.08.2023 auf 01.30 Uhr

- in der Nacht von Samstag, den 26.08.2023 auf Sonntag, den 27.08.2023 auf 01.30 Uhr

- in der Nacht von Sonntag, den 27.08.2023 auf Montag, den 28.08.2023 auf 01.30 Uhr

- in der Nacht von Montag, den 28.08.2023 auf den Dienstag, den 29.08.2023 auf 01.30 Uhr.


An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24.00 Uhr zu beenden.

Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.  

Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet, da im vorliegenden Fall die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen Interesse ist, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit getroffen. Diese führte zum Entschluss der Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach

Fachbereich III / Bürgerdienste

-Ordnungsamt-