Die Sperrzeit für die Schank- und Speisewirtschaften in der Gemeinde Hochstadt wird aus Anlass der vorgenannten Veranstaltung wie folgt festgesetzt:
- in der Nacht von Freitag, den 11.08.2023 auf Samstag, den 12.08.2023 auf 01.30 Uhr
- in der Nacht von Samstag, den 12.08.2023 auf Sonntag, den 13.08.2023 auf 01.30 Uhr
- in der Nacht von Sonntag, den 13.08.2023 auf Montag, den 14.08.2023 auf 01.30 Uhr
An allen Tagen sind Musikdarbietungen spätestens um 24.00 Uhr zu beenden
Der Beginn der Nachtruhe wird für die Dauer der vorgenannten Veranstaltung auf jeweils 02.00 Uhr festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betätigungen verboten, die zu einer Störung der Nachtruhe führen können.
Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet, da im vorliegenden Fall die Durchführung der angeordneten Maßnahme von besonderem öffentlichen Interesse ist, um die Nachtruhe zu gewährleisten. Es wurde eine Interessenabwägung zwischen dem individuellen Interesse Einzelner und der Allgemeinheit getroffen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich, Konrad-Lerch-Ring 6, 76877 Offenbach an der Queich schriftlich oder nach Maßgabe des § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form oder zur Niederschrift erhoben werden.
Verkehrsbehördliche Anordnung anlässlich der Veranstaltung „Wein- u. Knoppfest“ 2023
zur Durchführung der Veranstaltung „Wein- und Knoppfest 2023“ ist es erforderlich, innerhalb der Ortsgemeinde 76879 Hochstadt vom 08.08.2023, 17.00 Uhr, bis 14.08.2023, 24.00 Uhr, folgende Verkehrsbeschränkungen durchzuführen:
1. Die Hauptstraße wird für die vorgenannte Dauer zwischen den Einmündungen Neustadter
Straße und Oberkehrgasse für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Von der Sperrung sind
lediglich Einsatzfahrzeuge, Busse sowie die Anlieger ausgenommen. Für die Sperrung sind an
den beiden Einmündungen die Verkehrszeichen 250 StVO, die Zusatzzeichen 1020-30 StVO
1026-33 StVO sowie rot/weiße Absperrschranken mit 5 roten Lampen aufzustellen.
2. Für die Hauptstraße, ab Anwesen 190 bis zur Einmündung Neustadter Straße, wird beidseitig
ein absolutes Haltverbot angeordnet, das auch für die Parkstreifen gilt (Verkehrszeichen 283
StVO und Zusatzzeichen „auch auf Parkstreifen“ sind aufzustellen).
3. Für nachfolgend aufgeführte Straßen ist ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge mit einer zu
lässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen einzurichten:
- Hauptstraße, zwischen den Einmündungen Waldstraße und Oberkehrgasse
- Großgasse, zwischen den Einmündungen Neustadter Straße und Borngasse
- Oberkehrgasse
- Borngasse, zwischen den Einmündungen Hauptstraße und Großgasse.
Von der Sperrung sind lediglich Einsatzfahrzeuge, Busse sowie der Anliegerverkehr
ausgenommen. Der ÖPNV kann über die Waldstraße umgeleitet werden.
Die Verkehrszeichen 253 StVO sowie die Zusatzzeichen 1026-33 StVO und 1020-30 StVO
sind aufzustellen.
4. Die Straße „Im Kirchacker“ wird von Dienstag, den 08.08.2023, 17.00 Uhr, bis Montag, den
14.08.2023, 24.00 Uhr, in Höhe der Feuerwehr, also zwischen der westlichen Parkplatzeinfahrt Feuerwehr und der westlichen Begrenzung des Feuerwehrgerätehauses, für Fahrzeuge aller Art voll gesperrt. Die zur Sperrung erforderlichen Verkehrszeichen- und Einrichtungen sind gemäß Regelplan B I/15 RSA, der einen rechtlichen Bestandteil der Anordnung darstellt, aufzustellen.
Am Sonntag, 13.08.2023 ist der DGH-Parkplatz ganztägig für den Verkehr voll zu sperren.
Die hierfür erforderlichen Verkehrszeichen (VZ 283) sind mind. 72 Std. zuvor aufzustellen!
5. Die Umleitung des Verkehrs anlässlich der Sperrungen in der Hauptstraße erfolgt für
Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtmasse über die Oberkehrgasse und die Großgasse.